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Dynamo
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VELOGICAL engineering
GmbH
Geschäftsführer: Dipl. Ing. Peter Frieden & Dipl. Des. A. Ogando
Jan-Wellem-Str. 23
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Sitz der Gesellschaft: Köln
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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGBs) / VELOGICAL engineering GmbH
I. Geltung + Allgemeines
1. Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten ausschließlich für alle geschäftlichen Beziehungen, Angebote, Lieferungen, LeistungenVerkäufe und Rechtsgeschäfte zwischen der VELOGICAL engineering GmbH und den Bestellern ihrer Waren, Dienstleistungen und Angebote. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der VELOGICAL engineering GmbH oder der Bestellung durch den Kunden bei der VELOGICAL engineering GmbH, spätestens jedoch mit der Annahme der Lieferung.
2. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen Sondervermögen gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. Zu diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der VELOGICAL engineering GmbH schriftlich bestätigt werden.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
4. Sollten Teile der nachstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.
II. Vertrag
1. In Prospekten, Anzeigen u ä. enthaltene Angaben über das Lieferprogramm der VELOGICAL engineering GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2. Die bei Vertragsschluss festgelegten Bezeichnungen und Beschreibungen der Ware stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält sich die VELOGICAL engineering GmbH ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
III. Eigentum an Modellen und Zeichnungen
Modelle, Zeichnungen, Beschreibungen, Preislisten und Kostenvoranschläge bleiben das Eigentum der VELOGICAL engineering GmbH und dürfen ohne ihre schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
IV. Preise
Die VELOGICAL engineering GmbH behält sich vor, Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.
V. Abnahme
Ist die Installation von Anlagen oder Teilen im Vertrag enthalten, so wird nach der Installation und Inbetriebnahme die Anlage vom Besteller abgenommen. Dazu wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das vom Besteller unterschrieben wird.
VI. Zahlung
1. Nach der Bestellung wird eine Vorausrechnung erstellt. Nach Begleichung der Vorausrechnung wird die bestellte Ware geliefert.
2. Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug kostenfrei für die VELOGICAL engineering GmbH zu leisten.
3. Es gilt die bei Bestellung aktuelle Preisliste. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten. Bei Tandem-Bestellungen hat der Kunde die Wahl zwischen Selbstanholung und Versand. Dynamo-Bestellungen werden grundsätzlich verschickt.
4. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die VELOGICAL engineering GmbH ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Lieferung
Vorbehaltlich einer anderen Absprache ist Lieferung ab Werk (exw) vereinbart.
VIII. Übergabe ("Gefahrenübergang und Entgegennahme")
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die VELOGICAL engineering GmbH noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anfuhr der Ware übernommen hat.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die die VELOGICAL engineering GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
3. Kommt der Kunde mit seiner Pflicht zur Abholung oder Annahme der Ware in Verzug oder ruft er versandbereit gemeldete Waren nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes ab, ist die VELOGICAL engineering GmbH berechtigt, die Ware auf Gefahr des Käufers nach billigem Ermessen einzulagern und als geliefert in Rechnung zu stellen. Gerät der Kunde in Verzug der Abnahme, der Abholung oder des Abrufes, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über. Darüber hinaus hat die VELOGICAL engineering GmbH in diesen Fällen einen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Warenwertes je begonnenen Monats des eingetretenen Verzugs, höchstens jedoch 10% des Warenwertes, sowie Schadenersatz in Höhe der tatsächlichen und nachweisbaren Kosten der Einlagerung.
4. Holt der Kunde versandbereit gemeldete Waren nicht ab oder unterlässt er den Abruf innerhalb des vereinbarten Zeitraumes, ist die VELOGICAL engineering GmbH ferner berechtigt, dem Besteller für die Vornahme seiner Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist zu setzen, nach dem erfolglosen Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und einen der Leistungen der VELOGICAL engineering GmbH entsprechenden Teil der Vergütung zu verlangen. Die gesetzlichen Bedingungen über den Annahmeverzug bleiben unberührt.
IX. Gewährleistung
1. Teile, die für eine Gewährleistung in Betracht kommen, bitte ohne jegliche Eingriffe in einer freien Sendung an VELOGICAL verschicken. In berechtigten Fällen erstatten wir im Nachhinein die Versandkosten innerhalb Deutschlands.
Offensichtliche Transportschäden sind uns bei Warenerhalt unverzüglich anzuzeigen, verdeckte Transportschäden innerhalb von 5 Tagen schriftlich. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsregelungen für fehlerhafte Artikel für Nichtkaufleute (2 Jahre) bzw. für Kaufleute (je nach Kundentyp) und ergänzend die Bedingungen des Herstellers.
Alle Gewährleistungen beziehen sich auf den zuerst aufgetretenen Fehler. Folgeschäden und Schadensersatzansprüche, auch für Personenschäden, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, Mängel nachzubessern.
Das Recht zur Minderung der Vergütung besteht nicht im Fall, dass der Wert oder die Tauglichkeit des Werkes nur unerheblich gemindert ist. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung der bestellten Ware oder Dienstleistung trägt der Kunde selbst Sorge für eine angemessene, sichere Verwendung des Materials und trägt durch sorgfältige, regelmäßige Wartung eigene Verantwortung für eine einwandfreie Funktion.
2. Die VELOGICAL engineering GmbH übernimmt keine Gewähr für Mängel, die durch Verschleiß oder natürliche Abnutzung, durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Lagerung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Nichtbeachtung der Verarbeitungs- und Verwendungshinweise, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Einbauarbeiten, ungeeigneten Verwendungszusammenhang, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstehen.
3. Die Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde in Kenntnis eines Mangels die mangelhafte Sache weiter in Betrieb nimmt, einbaut, verarbeitet oder verkauft.
4. Zeigt der Besteller einen Mangel an, hat er der VELOGICAL engineering GmbH unverzüglich Gelegenheit zu geben, den Mangel zu prüfen, insbesondere die bemängelte Ware zur Verfügung zu stellen, sie auf Verlangen an VELOGICAL zu senden oder VELOGICAL den Zutritt zu den bemängelten Waren zu gewähren. Wenn und soweit die Kundenbeschwerde berechtigt ist, ist die VELOGICAL engineering GmbH verpflichtet, die von dem Besteller für die Zusendung der bemängelten Ware entstandenen Kosten zu tragen.
5. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu, sofern die VELOGICAL engineering GmbH den Mangel nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Ist nur ein Teil der Lieferung mangelhaft, kann der Besteller nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er an dem übrigen Teil der Lieferung und Leistung kein Interesse hat. Wählt der Besteller Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware, sofern die VELOGICAL engineering GmbH die Vertragsverletzung nicht wegen Arglist zu vertreten hat. Die Ansprüche des Käufers bei Mängeln sowie sonstige Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr.
X. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Zahlung des vollen Preises und Tilgung aller der VELOGICAL engineering GmbH aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand noch entstehenden Forderungen das Eigentum der VELOGICAL engineering GmbH.
2. Wird Vorbehaltsware vom Besteller, allein oder zusammen mit der VELOGICAL engineering GmbH gehörender Ware veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an die VELOGICAL engineering GmbH ab. Die VELOGICAL engineering GmbH nimmt die Abtretung an. Die ihm vom Besteller abgetretenen Forderungen beziehen sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Dritten auf den davon vorhandenen kausalen Saldo. Der Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Steht die weiterveräußerte Ware/ Vorbehaltsware im Miteigentum der VELOGICAL engineering GmbH, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der ihrem Anteilswert am Eigentum entspricht. Entsprechendes gilt für den verlängerten Eigentumsvorbehalt.
3. Wird Vorbehaltsware vom Besteller als wesentlicher Bestandteil in das Eigentum eines Dritten eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht, entstehende Forderung auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten, einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest an die VELOGICAL engineering GmbH ab. Die VELOGICAL engineering GmbH nimmt die Abtretung an.
4. Wird Vorbehaltsware vom Besteller als wesentlicher Bestandteil in das Eigentum des Bestellers eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der gewerbemäßigen Veräußerung des Gegenstands oder daraus entstehender Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Rechten und Rang vor dem Rest an die VELOGICAL engineering GmbH ab. Die VELOGICAL engineering GmbH nimmt die Abtretung an.
5. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Besteller der VELOGICAL engineering GmbH unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Diese gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Die Kosten außergerichtlicher Bemühungen um Freigabe und Rückbeschaffung trägt der Besteller. Dies gilt auch für die Kosten einer berechtigten gerichtlichen Intervention, wenn diese von dem Dritten nicht beigetrieben werden kann.
6. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen ebenfalls. Bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung nicht für die Rechte des Insolvenzrechtes.
XI. Schlussbestimmungen
1. Der Besteller ist damit einverstanden, dass die VELOGICAL engineering GmbH die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Besteller unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeitet. Dies umfasst auch das Speichern oder die Übermittlung an eine Kreditschutzorganisation, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Bestellers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.
2. Erfüllungsort ist, soweit nicht anderes vereinbart, Sitz der VELOGICAL engineering GmbHJan-Wellem-Straße 23 D-51065 Köln-Mülheim
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten als auch Wechsel- und Scheckklagen ist der Sitz der VELOGICAL engineering GmbH Jan-Wellem-Straße 23 D-51065 Köln-Mülheim; die VELOGICAL engineering GmbH Jan-Wellem-Straße 23 D-51065 Köln-Mülheim ist jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers Klage zu erheben.
4. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
5. Geschäftssprache ist deutsch, nach vorheriger Absprache auch englisch.
6. Die VELOGICAL engineering GmbH speichert Daten des Bestellers unter Beachtung des Datenschutzgesetzes.
VELOGICAL AGBs Fassung 05/2018 (Version Verbraucher / Konsumgüter)
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Tel.: 0170
974 70 62 | 0221 422328
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